Dienstag, 10. April 2018

Socken und die DSGVO

In meinem letzten Sockenpost hatte ich geschrieben, dass ich mal eine ganz neue Fersenart ausprobiert habe.
Jetzt habe ich wieder ein Paar fertig. Aber ich bin zur altbewährten Käppchenferse zurückgekehrt, denn ich finde, sie sitzt bei mir am besten. Auch die Bandspitze finde ich für mich schöner.
Wie gefällt euch der gedrehte Rand am Bündchen?
Ich habe es hier gesehen und musste es mal ausprobieren.
Das Stricken wurde bei dieser Wolle nie langweilig und das Muster entstand wie von selbst.

Lieben Dank für eure netten Worte zu meiner gepatchten Bernina-Medaillon-Rückseite. Inzwischen habe ich das Sandwich bei Dorthe/lalala-patchwork.de auf ihrer Longarm Bernina Q24 gequiltet. Das hat mir riesigen Spaß gemacht. Jetzt fehlt nur noch das Binding. Wenn ich es angenäht habe, werde ich euch hier meinen Quilt zeigen.

Zum Schluss möchte ich noch etwas zur DSGVO, der neuen Datenschutzgrundverordnung, schreiben, da es im Bloggerland im Moment sehr viel Aufregung zu diesem Thema gibt. Einige, mir in den Jahren liebgewordene Blogs sind sogar geschlossen worden. Andere Blogger haben auf 'privat' umgestellt.
Ich werde weitermachen wie bisher. Ich werde mein Impressum nicht ändern und auch an der Kommentarfunktion auf meinem Blog nichts verändern. Meine Leseliste bleibt bestehen und auch Links wird es weiterhin bei mir geben.
Die DSVGO ist bereits 2016 in Kraft getreten, aber ab 2018 wird sie auch anzuwenden sein. Meinen kleinen Blog führe ich privat, nur zu persönlichen Zwecken. Ich verkaufe nichts und mache auch keine Werbung für Produkte jedweder Art. Ich schreibe lediglich über mein Hobby und zeige Genähtes, Gestricktes, Gebackenes, ...Ich bin kein Unternehmen und die DSVGO greift gar nicht ein (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). 
Erwägungsgrund 18 führt dazu näher aus:
 "Diese Verordnung gilt  nicht  für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte [...] die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten."
Damit unterfallen rein private Blogs der Ausnahme.
Ich hoffe also, dass niemand von euch den Blog schließt und freue mich auf weitere Kontakte mit euch und die so schönen Inspirationen.

Man liest sich!!
Beate